Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Der Bildungsscheck soll insbesondere Beschäftigte und Berufsrückkehrende dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern.

Grundsätzlich steht die Ausgabe des Bildungsschecks jeder Person offen, die die Voraussetzungen der ESF-Förderrichtlinie 2021 – 2027 erfüllt. Der Bildungsscheck wird von einer zugelassenen Weiterbildungsberatungsstelle oder der Bewilligungsbehörde ausgegeben.

Die wesentlichen Kernelemente der Förderung ab 01.01.2024 sind:
Es gibt nur noch einen individuellen Zugang zum Bildungsscheck. Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, max. 500 EUR. Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 40.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 80.000 EUR) nicht übersteigt.

Weitere Informationen unter www.bildungsscheck.nrw.de

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