Heilpraktiker Ausbildung verkürzt

Verkürzte Ausbildung zum Heilpraktiker bei Thalamus: Voraussetzungen

Voraussetzungen für die verkürzte Heilpraktiker-Ausbildung

Die verkürzte Heilpraktiker-Ausbildung ist optimal für Menschen mit medizinischem Hintergrundwissen. Kenntnisse der Anatomie und Physiologie werden für eine erfolgreiche Teilnahme vorausgesetzt. Daher eignet sich der Heilpraktiker Crashkurs insbesondere für folgende Personengruppen:

  • Ergotherapeuten
  • Physiotherapeuten
  • Logopäden
  • Masseure und medizinische Bademeister
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Pflegefachkräfte
  • Medizinisch-technische Assistenten
  • Medizinische Fachangestellte
  • Ökotrophologen
  • Osteopathen
  • Pharmazeutisch-technische Assistenten
  • Sportwissenschaftler
  • Studenten, Studienabbrecher und Absolventen im Gesundheitswesen

Sie können jederzeit einen kostenlosen Unterricht besuchen und mit unseren Dozenten klären, ob Ihr bereits erlerntes Wissen für die verkürzte Heilpraktiker-Ausbildung ausreicht. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Voraussetzungen für die Heilpraktikerprüfung

Zum Zeitpunkt der Heilpraktikerprüfung durch das Gesundheitsamt müssen Sie folgende Voraussetzungen nachweisen:

  • Mindestalter 25 Jahre: Wer die Heilpraktikerprüfung antritt, muss mindestens 25 Jahre alt sein. Heilpraktiker übernehmen bei ihrer Tätigkeit eine große Verantwortung gegenüber ihren Patienten. Daher wurde im Heilpraktikergesetz ein Mindestalter von 25 Jahren als Voraussetzung für die Zulassung als Heilpraktiker festgelegt. Ab diesem Alter geht man von einer gewissen charakterlichen Reife und einem ausgeprägten Pflichtbewusstsein aus, die für den Heilpraktikerberuf unabdingbar sind.
  • Mindestens Hauptschulabschluss: Schulische Voraussetzung für den Heilpraktikerberuf ist mindestens der Hauptschulabschluss. Ein höherer Bildungsabschluss oder gute Schulnoten sind nicht zwingend notwendig und keine Auswahlkriterien zur Vergabe der Berufszulassung. Wichtig ist, dass Sie mindestens den Hauptschulabschluss durch Ihr Schulabschlusszeugnis nachweisen. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann über den zweiten Bildungsweg den Hauptschulabschluss an einer Abendschule, Volkshochschule oder einer anderen Bildungseinrichtung nachholen.
  • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis: Als Heilpraktiker ist ein einwandfreier Leumund unbedingt erforderlich – sprich, Sie dürfen nicht vorbestraft oder wegen einer Straftat verurteilt worden sein. Daher wird vor der Heilpraktikerprüfung vom Gesundheitsamt ein polizeiliches Führungszeugnis als Nachweis verlangt. Dieses darf nicht älter als drei Monate sein. Damit bezeugen Sie in bestimmten Maße, dass Sie über die nötige „persönliche Zuverlässigkeit“ verfügen, um den Heilpraktikerberuf gemäß allen Vorschriften und Pflichten auszuführen, ohne Straftaten auszuüben oder die Gesundheit der Patienten zu gefährden.
  • Gesundheitliche Eignung: Die therapeutische Arbeit mit Patienten setzt voraus, dass Sie selbst körperlich und seelisch gesund sind. Ihre gesundheitliche Eignung für den Heilpraktikerberuf weisen Sie durch ein ärztliches Attest nach, das nicht älter als drei Monate sein darf. Die Heilerlaubnis wird Ihnen nach den Bestimmungen des Heilpraktikergesetzes nicht erteilt, wenn Ihnen infolge eines körperlichen Leidens, einer Schwäche Ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte oder einer Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt.

Voraussetzungen für den Heilpraktikerberuf

Um Heilpraktiker zu werden, müssen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der Heilpraktikerprüfung unter Beweis stellen. Die Heilerlaubnis wird Ihnen nur unter der Voraussetzung erteilt, dass von der Ausübung Ihrer Heilpraktikertätigkeit keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder des einzelnen Patienten ausgeht. Sie müssen also Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten zuverlässig einschätzen können, Arztvorbehalte beachten und sich auf die Tätigkeiten beschränken, die Sie sicher beherrschen.

Nachdem Sie die Heilerlaubnis erworben haben, dürfen Sie als Heilpraktiker arbeiten. Für eine erfolgreiche Praxistätigkeit und im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Patienten empfehlen wir Ihnen, während oder nach der verkürzten Heilpraktiker-Ausbildung ein therapeutisches Verfahren zu erlernen. Thalamus bietet Ihnen dazu verschiedene naturheilkundliche und psychotherapeutische Fachausbildungen an. Um die Kenntnisse und Fähigkeiten zu festigen und praktische Erfahrungen zu sammeln empfiehlt sich zudem ein klinisches Praktikum über mehrere Wochen.

Das Bildungsangebot wird an folgenden Standorten angeboten:

Für weitere Informationen zum Bildungsangebot in Stuttgart besuchen Sie thalamus-stuttgart.de.
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